1. Die Tätigkeit der Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann, erfolgt im Rahmen des § 652 BGB.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, die ich mit
Interessenten ,Kunden und Auftraggebern schließe. Diese AGB sind insoweit Vertragsbestandteil.
Der Nachweis der angebotenen Objekte durch die Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann, Im
Waldwinkel 9, in 14612 Falkensee, gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt des entsprechenden
Exposés schriftlich nachweist, dass Ihm das jeweilige Objekt vorher von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.
Ist dem anfragenden Interessenten, Kunden oder Auftraggeber, die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss
eines Vertrages bereits bekannt, so ist derjenige verpflichtet, mir dies unverzüglich schriftlich ( per Mail oder postalisch )
mitzuteilen.
Andernfalls ist in jedem Falle, bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt, einer der in
diesen AGB benannten und gültigen Provisionssätze zu zahlen.
Sofern es durch die Tätigkeit der Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann, zu einem
Vertrag mit der Eigentümerseite und / oder der Käuferseite kommt, hat der Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages
die in diesen AGB vereinbarten Provisionssätze, an die Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann gegen
Rechnung zu zahlen. Abweichend davon gelten die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision mit Gültigkeit ab dem
23.12.2020.
Mit Ihrer Anfrage, per Mail oder mündlich und durch die Inanspruchnahme der
Dienstleistung der Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann , wird ein Maklervertrag geschlossen und
die in diesen ABG ausgewiesenen Provisionssätze sind verbindlich. Abweichungen davon sind in einer
separaten Vereinbarung schriftlich zu vereinbaren. Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden.
2. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und
Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Termine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden sollen,
bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller
anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers voraus.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die mir die
Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen ( Streik / Aussperrung / behördliche
Anordnungen / Glatteis / Krankheit / Flug - und / oder Zugausfall und Verspätungen etc.) sind auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, von mir nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die in den Angeboten der Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann enthaltenen Angaben
basieren auf den erhaltenen Informationen der jeweiligen Auftraggeber bzw. Eigentümer. Die Firma
Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann ist bemüht, über Objekte und Vertragspartner
vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
wird nicht übernommen.
Als Maklerunternehmen ist die Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann nach § 2 Abs.1 Nr. 14 und § 10
Abs.3 Geldwäschegesetz ( GwG ) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung , die
Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass ich
nach §11 GwG die relevanten Daten Ihres Ausweises festhalten ( wenn Sie als natürliche Person handeln )
- beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötige ich eine Kopie des
Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Gesetz sieht vor,
dass diese Unterlagen 5 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Die Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann tritt als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer
auf und haftet damit nicht für die Beschaffenheit der Immobilien, mit deren Verkauf sie beauftragt
worden ist. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der
Auftraggeber durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
4. Der Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden. Eine entgeltliche
Tätigkeit ist ausdrücklich gestattet.
Bei Abschluss eines qualifizierten Alleinauftrages ist es dem Auftraggeber untersagt ,unter geltend
machend von etwaigen Schadenersatzansprüchen durch den Makler,
den Kaufvertrag mit einem Dritten zu schließen, für den seinerseits ein Makler tätig geworden ist oder
weitere Makler zu beauftragen.
5. Kommt mit dem Exposé - Empfänger ein Geschäft zustande (Kauf, Miete, Pacht) so ist, sofern das
Exposé - Angebot keine Angaben darüber enthält, hierfür eine ortsübliche Provision zu zahlen;
Bei Mietobjekten: 2,38 Nettokaltmieten inkl. 19 % MwSt.– sofern Besteller Prinzip erfüllt
Bei Grundstückskäufen ohne Einfamilienhaus oder ETW gelten 7,14 vom Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. Bei anderen Objekten
gelten die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision mit Gültigkeit ab dem 23.12.2020. Mein Provisionsanspruch
entsteht, sobald der Vertrag aufgrund meines Nachweises oder meiner Vermittlung zustande gekommen ist. Hierbei genügt
auch die Mitursächlichkeit.
Zahlbar ist die Provision nach der vertraglich getroffenen Vereinbarung, andernfalls binnen 7 Tagen ,
ohne Abzug , nach Rechnungslegung. Abweichungen davon müssen separat schriftlich verfasst sein.
Die Exposés sind keine Exposés im juristischen Sinne.
6. Der Erwerb eines Grundstücks in Form eines Erbbaurechts, steht einem Kauf gleich. Die Provision
wird auch dann fällig, wenn das angebotene Objekt aus einer Zwangsversteigerung erworben wird.
7. Sowohl frei telefonisch oder bei sonstiger mündlicher Weitergabe von Informationen durch die
Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann ( z. Bsp. Bekanntgabe der Objektanschrift und /
oder des Grundstücks entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
8. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und
vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen ohne Erlaubnis der Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann ,weder im Original noch
inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Exposés haftet gegenüber der
Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen
entstehen.
9. Wird ein nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und danach innerhalb von fünf
Jahren gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Käuferprovision abzgl. der für den ersten Vertrag
gezahlten Provision fällig.
Bei notariellen Vertragsabschlüssen ist die Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann
im Vorfeld zu informieren und hinzuzuziehen.
10. Die Provision wird fällig und ist zahlbar bei Abschluss eines notariellen Vertrages (Kauf, Miete, Pacht)
oder bei einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Käufer / Mieter oder
sonstiger von Ihm mit einer Vollmacht betrauten Person. Kommt der Exposé -Empfänger und
Provisionspflichtige in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in Höhe von 3 v. H. über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes Bank, zu zahlen; es sei denn, es wird eine höhere
oder geringere Zinsbelastung nachgewiesen.
11. Wird ein nachgewiesener Vertrag rückgängig gemacht oder gekündigt, wird der Provisionsanspruch
hiervon nicht berührt.
12. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung der Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann.
13. Die Green Cat Bau & Immobilien Andreas Hartmann haftet in keiner Weise für die Finanzierung der
nachgewiesenen Objekte.
14. Der Makler erhält das Recht, das zu vermittelnde Objekt, sowie das Gesamtprojekt in allen Medien
darzustellen oder zu veröffentlichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
15. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre.
Sie beginnt mit dem Zeitpunkt ,in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung
begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu
einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese als vereinbart.
16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die
Rechtswirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll
diejenige wirksame Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
17. Als Gerichtsstand gilt Nauen als vereinbart und ist nur für gewerbliche Kunden gültig.